AGB

Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmer, nicht bei Privatkunden.

1. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns.

2. BESTELLUNGEN
Bestellungen sind gut lesbar einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung nicht entgegen. Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch nicht eindeutige Angaben in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Für Übermittlungsfehler bei undeutlichen Telefax-Bestellungen haften wir ebenfalls nicht.

3. PREISE
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsabgabe und der Auftragserteilung des Auftraggebers ein Zeitraum von mehr als 4 Monate, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlich möglicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preisangleichung bei der Lieferung vor. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Spezialanfertigungen, die 100,– Euro übersteigen, ist eine Anzahlung von 50 % bei Vertragsabschluß, 50 % bei Lieferung erforderlich. Zahlung innerhalb 10 Tagen ohne Abzüge. Die Anfertigung von Mustern oder „0“-Serien aus Safety Marking erfolgt zum Einzelpreis in der Warengruppe. Bei Kleinstbestellungen bis zu einem Nettowarenwert von 25,– Euro berechnen wir 5,— Euro Bearbeitungsgebühr. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

4. TOLERANZEN _ MENGENABWEICHUNGEN
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % unter 2.000 kg auf 15 %.

5. ENTWÜRFE _ SCHUTZRECHTE
Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Modelle und Prägewerkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, daß die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen, Gestaltungsmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Die diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechts stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und jeglichen Verwendungszwecken an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen behalten wir uns ausdrücklich vor. Auch soweit keine Urheberrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte begründet worden sind, ist der Nachdruck oder die Verfielfältigung von durch uns hergestellten Waren nicht zulässig. Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten und gelieferten Waren unser Impressum anzubringen oder sonst in irgendeiner Weise auf unser Unternehmen hinzuweisen.

6. LIEFERTERMINE
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen Mo – Fr. Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, werden nicht als Fixgeschäft anerkannt.

7. LIEFERVERZÖGERUNGEN

Schadenersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können vom Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung eindeutig auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Weiterhin ist ein Vertragsrücktritt nur möglich, sofern wir unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist vorab schriftlich per Einschreiben von unserem Auftraggeber über den Verzug informiert wurden. Bei Lieferverzögerungen die nicht durch uns verschuldet wurden, behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

8. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vermerkt, unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir sind zur Teillieferung und deren Berechnung berechtigt. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung inkl. der Nebenforderungen, beglichen wurden. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muß der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich per Einschreiben erklärt werden. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware werden hiermit einschließlich aller Neben- und Sicherungsrechte im voraus an die dies hiermit annehmende Firma NEEB-Werbesysteme e. K. abgetreten. Sobald die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet scheint, hat unser Auftraggeber und infolge somit unser Geschäftspartner auf Verlangen die Abtretung seiner Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen durch unseren Auftraggeber selbst dürfen nicht durchgeführt werden.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Einzel- und Abrufaufträge unter 150,— Euro Rechnungswert (inkl. MwSt.) sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungen unseres Unternehmens sind immer innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Zahlung bei Neukunden per Vorauszahlung oder Nachnahme. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten erst als erfüllt, wenn über den Gegenwert verfügt werden kann. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Für Auslandszahlungen innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen, um Bankspesen zu vermeiden. Dieser Zahlungsweg wird dem Auftraggeber durch unsere Buchhaltung vorgegeben. Bei Mißachtung gehen Kosten für Auslandszahlungen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– Euro pro Mahnung berechnet. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche für Bürgschaften oder andere Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem besteht bezüglich noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis zur Leistung der erforderlichen Sicherheit. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern diese Forderungen unserer Geschäftspartner nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für Schäden infolge höherer Gewalt besteht für uns keine Haftungsverpflichtung.

12. MÄNGELHAFTUNG
Jede Ware – gleich ob angeliefert oder persönlich vom Auftraggeber abgeholt – und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler in Text und Farbgebung zu überprüfen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns erfolgen. Spätere Reklamationen werden nich anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitende Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder der Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist eine angemessene, branchenübliche Frist zu gewähren. Führt der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Beauftragter Dritter die Nachbesserung durch, ohne daß ein Verzug der Nachbesserung unsererseits vorlag, ist die Gewährleistung durch uns ausgeschlossen. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe sofort dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Unsere Verpackung wurde von verschiedenen Beförderern wie z. B. UPS, Bundespost, Bundesbahn usw. auf Funktionalität und Sicherheit geprüft und abgenommen. Bereits äußerlich erkennbare Schäden sind bei Anlieferung unverzüglich dem Beförderer anzuzeigen und separat schriftlich unter Angabe der Paketnummer uns ebenfalls mitzuteilen. Die Mängelhaftung ist die gesetzliche.

13. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG _ UMTAUSCH
Durch eine computerunterstütze Fertigung werden Ihre Bestellungen unverzüglich am Eingangstag erfaßt und in Teilbereichen bearbeitet. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

14. SATZFEHLER _ KORREKTUREN
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, sofern diese durch uns verschuldet wurden. Fehler die aufgrund eines unleserlichen Manuskriptes entstanden und alle nachträglichen Autorkorrekturen, die vom vorab angelieferten verbindlichen Manuskript abweichen, sowie drucktechnisch erforderliche Abänderungen müssen nach Aufwand berechnet werden. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Vom Auftraggeber übersehene Fehler entziehen sich unserer Haftung. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleinen Druckaufträgen und gestellten Daten durch den Auftraggeber sind wir nicht verpflichtet eine Korrektur zu übersenden. Wird der Korrekturabzug nicht ausdrücklich verlangt, beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Der Auftraggeber bürgt bei angelieferten, verwendbaren Daten für deren Vollständigkeit.

15. ERFÜLLUNGSORT _ GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Gerichtsstand wird bestimmt, durch das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

16. ABWEHRKLAUSEL
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir dem Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprechen.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Individualabsprachen ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern Sie unsererseits durch ein Mitglied der Geschäftsleitung bestätigt wurden. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

Stand: März 2007